Vollmacht für die Kfz-Zulassung in Berlin: Inhalt und Ausweise
Für die Kfz-Zulassung in Berlin reicht eine formlose schriftliche Vollmacht. Dazu legt die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis und den des Halters vor; ist sie notariell errichtet, bei der Anmeldung und der Ummeldung nach einem Umzug auch beglaubigt, entfällt der Ausweis des Halters1 2 3. Gesetzlich nötig ist außerdem das schriftliche Einverständnis des Halters, dass die Behörde dem Vertreter seine Kfz-Steuer-Verhältnisse mitteilen darf4. Lieber erledigen lassen? Bei Zulassungsheld müssen Sie nichts herunterladen: Die Formulare und Vollmacht für Ihren Auftrag füllen wir für Sie aus. Über die Zulassungsstelle unterschreiben Sie bei der Abholung an Ihrer Tür, online digital.
- Amtliche Angaben geprüft am 08.10.2026 · Quellen und Stand
- Zulassungsheld, privater Zulassungsdienst und keine Behörde · Wer hinter Zulassungsheld steht
Fragen zu Ihrem Fall? Telefon und WhatsApp täglich 9–22 Uhr.

Wann brauche ich eine Vollmacht für die Zulassungsstelle?
Eine Vollmacht brauchen Sie in Berlin immer dann, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine andere Person den Antrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde stellt, etwa beim Anmelden, Ummelden, beim Kurzzeitkennzeichen oder beim E-Kennzeichen. Nur bei der Abmeldung mit vollständigen Unterlagen gilt der Überbringer schon als bevollmächtigt5.
| Vorgang | Was bei Vertretung dazugehört |
|---|---|
| Anmelden (Neuzulassung)1 | schriftliche Vollmacht, Ausweis der vertretenden Person und Ausweis des Halters; der des Halters entfällt bei notarieller oder beglaubigter Form |
| Ummelden nach dem Autokauf (Halterwechsel)2 | formlose Vollmacht mit den Ausweisen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, außer bei notarieller Form |
| Ummelden nach dem Umzug nach Berlin3 | schriftliche Vollmacht und beide Ausweise; der des Halters entfällt bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht |
| Kurzzeitkennzeichen6 | formlose Vollmacht mit den Ausweisen beider, außer bei notarieller Form |
| E-Kennzeichen7 | formlose Vollmacht mit den Ausweisen beider, außer bei notarieller Form |
| Abmelden mit allen Unterlagen5 | nicht nötig: Wer alle nötigen Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt |
Was Sie für einen Auftrag bei Zulassungsheld brauchen, beantworten die häufigen Fragen zu Unterlagen und Vollmacht.
Was muss in der Vollmacht zur Kfz-Anmeldung oder Ummeldung stehen?
Eine feste Form schreibt die Berliner Zulassungsbehörde nicht vor: Sie verlangt eine formlose, schriftliche Vollmacht12, und eine eigene Vorlage für die Kfz-Zulassung steht auf ihrer Formularseite nicht (Stand 08.10.2026)8.
Damit die Behörde Ihre Vollmachtserklärung ohne Rückfrage dem richtigen Auto und Vorgang zuordnen kann, sind diese Angaben sinnvoll. Das ist eine Ausfüllhilfe, kein amtliches Muster:
- Wer bevollmächtigt: Name und Anschrift des Halters, bei Firmen die Firma und die vertretungsberechtigte Person.
- Wer bevollmächtigt wird: Name und Anschrift der Person, die zur Behörde geht, oder des Zulassungsdienstes.
- Für welches Fahrzeug: Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Teil II).
- Für welchen Vorgang: zum Beispiel Anmeldung, Umschreibung oder Kurzzeitkennzeichen.
- Das Einverständnis zur Kfz-Steuer: dass die Zulassungsbehörde der bevollmächtigten Person die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Halters mitteilen darf4.
- Ort, Datum und Unterschrift des Halters, so wie auf seinem Ausweis.
So kann die Vollmacht lauten (Formulierungsbeispiel, kein amtliches Muster): „Ich, Vor- und Nachname, Anschrift, bevollmächtige Name und Anschrift der Person oder des Zulassungsdienstes, für mein Fahrzeug Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei der Zulassungsbehörde Vorgang, zum Beispiel die Umschreibung zu beantragen. Ich bin damit einverstanden, dass die Zulassungsbehörde der bevollmächtigten Person meine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse mitteilt. Ort, Datum, Unterschrift wie auf dem Ausweis“
Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ist ein eigenes Formular und ersetzt die Vollmacht nicht; ohne Einzugsermächtigung lässt die Behörde nicht zu4. Den Berliner Vordruck dafür finden Sie auf der Formularseite des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)8.
Aus der Praxis: Unterschreiben Sie so wie auf Ihrem Ausweis. Eine abweichende Unterschrift ist nach unserer Erfahrung einer der häufigsten Gründe, warum die Behörde einen Antrag ablehnt.
Welche Ausweise muss der Vertreter vorlegen?
Zur Vollmacht gehören in Berlin zwei Ausweise: der der bevollmächtigten Person und der des Halters; ist die Vollmacht notariell errichtet, bei der Anmeldung und der Ummeldung nach einem Umzug auch beglaubigt, entfällt der Ausweis des Halters1 2 3. Als Ausweis gilt der Personalausweis oder der Pass mit Meldebescheinigung, im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie2.
Für Zulassungsdienste gilt die Ausweisregel ohne die Ausnahme für notarielle Vollmachten: Seit dem 01.06.2024 nimmt das LABO Vorgänge, die über gewerbliche Zulassungsdienste kommen, nur noch mit den originalen Ausweisdokumenten des Kunden oder mit amtlich beglaubigten Kopien an. Ausgenommen sind nur Kopien der Ausweise der Geschäftsführung bei Vorgängen für juristische Personen, etwa eine GmbH oder UG9.
Das hat eine praktische Folge: Ihr Original-Ausweis bleibt während der Bearbeitung bei der Behörde. Vorzeitig herausgegeben wird er nur in begründeten Einzelfällen und mit Nachweis9. Brauchen Sie Ihren Ausweis in diesen Tagen, ist eine amtlich beglaubigte Kopie die Alternative. Bei Zulassungsheld holen wir Ihr Original beim Weg über die Zulassungsstelle ab und bringen es mit der Lieferung zurück; die Zulassungsstelle braucht erfahrungsgemäß 2–4 Werktage. Online über uns bleibt Ihr Ausweis bei Ihnen.
Geht Ihr Vertreter selbst zur Zulassungsstelle, achten Sie auf den Termin: Das LABO verlangt die Buchung auf den Namen des Antragstellers bzw. Halters, sonst wird der Vorgang nicht bearbeitet9. Wie Sie einen Termin bekommen: Termin bei der Zulassungsstelle.
Warum braucht es eine Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer?
Wer einen anderen mit der Zulassung beauftragt, muss schriftlich erklären, dass die Zulassungsbehörde dem Beauftragten seine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse mitteilen darf. Ohne diese Erklärung lässt die Behörde das Fahrzeug nicht zu4.
Der Hintergrund: Die Zulassungsbehörde prüft vor jeder Zulassung, ob der Halter Kfz-Steuer schuldet. Bei einem Rückstand darf sie nicht zulassen; erst ein Rückstand unter 5 € steht der Zulassung nicht entgegen. Das Ergebnis dieser Prüfung darf sie der Person mitteilen, die das Fahrzeug zulässt, und genau dafür braucht es Ihr Einverständnis4.
Am einfachsten steht die Erklärung gleich in der Vollmacht. Der Landkreis Oberhavel verlangt sie ausdrücklich als Teil der Vollmacht10.
Was gilt für Firmen und Vereine?
Für eine Firma verlangt die Berliner Zulassungsbehörde den Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung im Original oder als beglaubigte Kopie, dazu die Ausweise der vertretungsberechtigten Personen; für einen Verein den Auszug aus dem Vereinsregister2.
Schickt die Firma einen Mitarbeiter oder einen Zulassungsdienst, unterschreibt die vertretungsberechtigte Person die Vollmacht und das Einverständnis zur Kfz-Steuer4. Bei Vorgängen über einen Zulassungsdienst reichen für juristische Personen, etwa eine GmbH, Kopien der Ausweise der Geschäftsführung9. Für Flotten und Autohäuser: Kfz-Zulassung für Firmen und Autohäuser.
Gilt im Umland dasselbe wie in Berlin?
Nicht unbedingt, denn zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnungen am Ort der Hauptwohnung11. Jede Behörde hat eigene Vorgaben.
Der Landkreis Oberhavel zum Beispiel verlangt bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht mit Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer und zu Gebührenrückständen sowie die Personalausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem im Original. Einen eigenen Vordruck „KFZ-Vollmacht“ stellt der Landkreis auf seiner Seite bereit10. Wie wir dort arbeiten: Zulassung im Landkreis Oberhavel (OHV).
Häufige Fragen
Muss die Vollmacht beglaubigt sein?
Kann jemand anderes mein Auto mit Vollmacht ummelden?
Ja. Für die Ummeldung eines Kfz auf Sie als Halter legt die vertretende Person Ihre Vollmacht, Ihren Ausweis und ihren eigenen Ausweis vor, dazu Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Ihre eVB-Nummer und Ihr SEPA-Lastschriftmandat; die Halterdaten müssen zu den eVB-Daten passen2. Den Termin bucht sie auf Ihren Namen als Halter9.
Brauche ich zum Abmelden eines Fahrzeugs eine Vollmacht?
Nicht, wenn alle Unterlagen vorliegen: Legt eine dritte Person alle nötigen Unterlagen für die Abmeldung vor, gilt sie laut Behörde als bevollmächtigt5. Mehr dazu: Unterlagen für die Abmeldung.
Reicht ein Foto oder eine einfache Kopie meines Ausweises?
Bei der Behörde nicht: Verlangt werden der Ausweis im Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie2. Über einen Zulassungsdienst nimmt das LABO seit dem 01.06.2024 nur Originale oder amtlich beglaubigte Kopien an9. Fotos dienen beim Weg über die Zulassungsstelle nur der Vorprüfung. Online über Zulassungsheld genügen Fotos: Wir erstellen die Vollmacht digital, und Sie unterschreiben mit Ihren Ausweisfotos und einem Code per SMS; einen Ausweis mit Online-Funktion brauchen Sie dafür nicht.
Quellen und Stand
- Neuzulassung, Vertretung: formlose Vollmacht und Ausweise, schriftliche Vollmacht, Ausweis der vertretenden Person, Ausweis des Halters „außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht“: service.berlin.de, Dienstleistung 120882, abgerufen 08.10.2026
- Umschreibung: formlose Vollmacht mit Personaldokument des Vollmachtgebers (außer bei notariell errichteter Vollmacht) und des Bevollmächtigten, Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung oder amtlich beglaubigte Kopie, eVB-Nummer, Halterdaten wie eVB-Daten, SEPA-Lastschriftmandat, Unterlagen für Firmen und Vereine: service.berlin.de, Dienstleistung 329036, abgerufen 08.10.2026
- Ummelden nach einem Umzug nach Berlin, Vertretung: schriftliche Vollmacht, Ausweis der vertretenden Person, Ausweis des Halters „außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht“: service.berlin.de, Dienstleistung 120918, abgerufen 08.10.2026
- Einzugsermächtigung als Zulassungsvoraussetzung (Abs. 1); keine Zulassung bei Kfz-Steuerrückständen, Rückstand unter 5 € unschädlich, Mitteilung des Prüfergebnisses an die zulassende Person, schriftliches Einverständnis bei Beauftragung eines Dritten (Abs. 2): § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz, abgerufen 08.10.2026
- Außerbetriebsetzung: Wer alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, „gilt … als bevollmächtigt“: service.berlin.de, Dienstleistung 120877, abgerufen 08.10.2026
- Kurzzeitkennzeichen, Vertretung: service.berlin.de, Dienstleistung 121479, abgerufen 08.10.2026
- Elektrokennzeichen, Vertretung (außer bei notariell errichteter Vollmacht): service.berlin.de, Dienstleistung 327084, abgerufen 08.10.2026
- Formulare der Berliner Kfz-Zulassung (17 Einträge, darunter SEPA-Lastschriftmandat und Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, kein Vollmacht-Vordruck): LABO, Formulare, abgerufen 08.10.2026
- Seit 01.06.2024 bei gewerblichen Zulassungsdiensten nur originale Personaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien, Ausnahme Kopien der Geschäftsführung bei juristischen Personen, vorzeitige Herausgabe nur in begründeten Einzelfällen, Termin auf den Namen des Antragstellers bzw. Halters: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Aktuelle Regelungen der Kfz-Zulassungsbehörde, abgerufen 08.10.2026
- Oberhavel, Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung zu kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen und Gebührenrückständen, Personalausweise beider Personen im Original, Vordruck „KFZ- Vollmacht“ unter „Formulare“: Landkreis Oberhavel, Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, abgerufen 08.10.2026
- Örtliche Zuständigkeit: § 75 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), abgerufen 08.10.2026
Angaben zu Zulassungsheld (Vollmacht ausfüllen, Unterschrift bei der Abholung oder online digital) und Praxishinweise „nach unserer Erfahrung“: Angaben von Zulassungsheld, Stand 07.10.2026. Zulassungsheld ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde; diese Seite gibt die genannten Quellen in eigenen Worten wieder und ist keine Rechtsberatung.
So entstehen unsere Angaben: Preise, Zeiten und Abläufe nennt Zulassungsheld selbst; Zeitangaben und Praxishinweise „nach unserer Erfahrung“ beruhen auf unserer Erfahrung, nicht auf Angaben der Behörde. Gebühren, Fristen und Regeln der Behörde stehen auf dieser Seite nur mit Quelle und Abrufdatum. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an kontakt@zulassungsheld-berlin.de oder per WhatsApp; wir prüfen den Hinweis, korrigieren die Seite und setzen den Stand neu.
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