Auto online oder vor Ort ummelden in Berlin: Unterlagen, Kosten

Ein Auto müssen Sie unverzüglich ummelden, wenn Sie nach Berlin ziehen oder ein Auto kaufen1. Online kostet das Ummelden eines Kfz beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) 12,20 €, vor Ort je nach Fall 17,50 € bis 29,90 € Grundgebühr zuzüglich weiterer Gebühren2 3 4. Ziehen Sie innerhalb Berlins um, ändern Sie nur die Adresse. Lieber erledigen lassen? Auto ummelden mit Zulassungsheld: 120 € mit Ihren bisherigen Kennzeichen, 150 € mit neuen, inklusive Gebühren, Abholung und Lieferung.

Unsicher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt? Telefon und WhatsApp täglich 9–22 Uhr.

Comicfigur Zulassungsheld hält auf einer Berliner Straße zwei neue Kennzeichen, ein Paar zeigt sein altes Hamburger Schild
Nach dem Umzug nach Berlin dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten oder ein Berliner nehmen.

Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich umziehe?

Ja, beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, etwa nach Berlin, muss das Auto unverzüglich bei der Behörde Ihres neuen Wohnorts umgemeldet werden1. Ziehen Sie innerhalb Berlins um, lassen Sie nur die Adresse im Fahrzeugschein ändern3.

  • Umzug nach Berlin: Sie melden Ihr Auto mit Ihrem Berliner Hauptwohnsitz um und können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, solange das Fahrzeug zugelassen ist, oder ein Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl nehmen3. Die Verordnung sieht beides ausdrücklich vor: neues Kennzeichen beantragen oder mitteilen, dass das bisherige weitergeführt werden soll1.
  • Umzug innerhalb Berlins: Das Kennzeichen bleibt; die neue Anschrift muss in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)3. Wie das geht: Adresse im Fahrzeugschein ändern. Möchten Sie bei der Gelegenheit ein neues Berliner Kennzeichen, erledigen wir beides in einem Auftrag: Umkennzeichnung für 60 € komplett, die neue Adresse tragen wir gleich mit ein.
  • Umzug aus Berlin weg: Zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem neuen Wohnort, bei mehreren Wohnungen am Ort der Hauptwohnung1 5.

Ein Zweitwohnsitz in Berlin genügt für eine Berliner Zulassung nicht; es zählt der Hauptwohnsitz3 5.

Halterwechsel nach dem Kauf: Welcher der neun Fälle gilt?

Nach dem Kauf schreibt der neue Halter das Auto bei der Zulassungsbehörde seines Wohnorts auf sich um, und zwar unverzüglich1. Welcher Antrag passt, hängt in Berlin von drei Fragen ab: Berliner oder auswärtiges Kennzeichen, Wechsel des Halters, Wechsel des Kennzeichens. Daraus ergeben sich neun Fälle2.

Die neun Fälle der Umschreibung in Berlin, Stand 08.10.2026
FallHalterKennzeichen
Zugelassen, Berliner Kennzeichenwechseltwechselt
Zugelassen, Berliner Kennzeichenwechseltbleibt
Umzug nach Berlinbleibtwechselt
Umzug nach Berlinbleibtbleibt
Abgemeldet, Berliner Kennzeichenwechseltneues Berliner Kennzeichen
Zugelassen, auswärtiges Kennzeichenwechseltwechselt
Zugelassen, auswärtiges Kennzeichenwechseltbleibt
Abgemeldet, auswärtiges Kennzeichenwechseltneues Berliner Kennzeichen
Abgemeldet, auswärtiges Kennzeichenbleibtneues Berliner Kennzeichen

Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, müssen Sie zwingend ein neues Berliner Kennzeichen wählen2; ein Wunschkennzeichen lässt sich schon vor der Umschreibung reservieren: Wunschkennzeichen vorab reservieren. Ein Motorrad ummelden Sie genauso, denn die Regeln gelten für Kraftfahrzeuge allgemein; beim Wunschkennzeichen haben Motorräder eigene Muster6. Wie ein abgemeldeter Gebrauchtwagen neu auf Sie zugelassen wird: Auto zulassen: Ablauf und Unterlagen.

Wie meldet man ein Auto online um?

Ein Auto melden Sie in Berlin online um, indem Sie die Umschreibung mit Online-Ausweis im Behörden-Serviceportal beantragen; das kostet 12,20 €, vor Ort je nach Fall ab 17,50 € Grundgebühr2 3. Auch die Ummeldung nach einem Umzug nach Berlin geht seit dem 01.10.2019 online3.

Dafür muss alles zusammenpassen2:

  • Fahrzeugschein ab 01.01.2015 und Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode; bei Halter- oder Kennzeichenwechsel muss der Fahrzeugbrief ab 01.10.2017 ausgestellt sein
  • Hauptuntersuchung im zentralen Fahrzeugregister abrufbar
  • Fahrzeug höchstens sieben Jahre außer Betrieb gesetzt
  • Ausweis mit Online-Funktion und sechsstelliger PIN, Kartenleser oder Smartphone mit AusweisApp, BundID-Konto
  • Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal

Nicht online gehen Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen, Zulassungen auf Minderjährige und Umschreibungen mit technischem Gutachten2. Ein Fahrzeugschein, der im Online-Verfahren entwertet wurde, ist kein gültiges Dokument mehr; die neuen Papiere kommen laut Behörde innerhalb von sieben Tagen nach dem Antrag per Post2. Alles zu Sicherheitscodes und Portal: Online-Antrag mit i-Kfz. Lieber erledigen lassen? Mit Zulassungsheld brauchen Sie keinen Online-Ausweis, Fotos Ihrer Papiere und eine Vollmacht genügen: Kfz-Zulassungsservice online.

Welche Unterlagen brauche ich nach Kauf oder Umzug?

Um ein Auto nach einem Kauf umzumelden, brauchen Sie in Berlin sieben Unterlagen, darunter beide Fahrzeugpapiere, eine eVB-Nummer auf Ihren Namen und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer2. Nach einem Umzug ohne Halterwechsel ist die Liste kürzer3.

Halterwechsel nach dem Kauf

  • Antrag auf Umschreibung (Zulassungsantrag)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, oder eine amtlich beglaubigte Kopie
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, siebenstellig
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung; den Prüfbericht nur, wenn die Fälligkeit nicht im Fahrzeugschein steht
  • bei einem Kennzeichenwechsel: die bisherigen Schilder4 7

Umzug nach Berlin, Halter bleibt gleich

Für die Ummeldung nach einem Umzug verlangt die Behörde den Antrag, Ihr Ausweisdokument, den Fahrzeugschein und den HU-Prüfbericht, falls die Untersuchung fällig ist. Eine eVB-Nummer nennt die Behörde für die Ummeldung nach einem Umzug nicht3. Für ein neues Berliner Kennzeichen kommen das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, der Fahrzeugbrief und die alten Schilder dazu. Behalten Sie Ihr Kennzeichen, entfallen das SEPA-Mandat, die alten Schilder und der Fahrzeugbrief; nur einen Fahrzeugbrief im alten Format, für den es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt, legen Sie immer vor3.

Wenn jemand anderes für Sie ummeldet

Mit einer formlosen Vollmacht kann eine andere Person für Sie ummelden; sie bringt ihren eigenen Ausweis und Ihr Personaldokument mit, Ihres entfällt bei notariell errichteter Vollmacht, nach einem Umzug auch bei beglaubigter2 3. Bei der Vertretung durch Dritte verlangt das Gesetz außerdem Ihr schriftliches Einverständnis zur Bekanntgabe Ihrer kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse8. Lassen Sie über uns ummelden, füllen wir Antrag, Vollmacht und SEPA-Mandat anhand der Fotos aus, die Sie uns vorher per WhatsApp schicken; Sie unterschreiben nur noch. Die Unterlagen übergeben darf auch jemand anderes, unterschreiben muss der Halter selbst, und zwar so wie auf seinem Ausweis: Eine abweichende Unterschrift ist nach unserer Erfahrung einer der häufigsten Gründe, warum die Behörde ablehnt. Einzelheiten: Vollmacht bei der Kfz-Ummeldung.

Fotos Ihrer Unterlagen per WhatsApp schicken, wir sagen, was fehlt

Was kostet die Kfz-Ummeldung?

Die Ummeldung eines Kfz kostet in Berlin online 12,20 € und vor Ort je nach Fall 17,50 € bis 29,90 € Grundgebühr, auch mit Halterwechsel, jeweils zuzüglich weiterer Gebühren2 3 4 7.

Amtliche Gebühren der Umschreibung in Berlin, Stand 08.10.2026
FallGebührHinweis
online12,20 €2alle Fälle, die online gehen
nach Kauf, vor Ortab 19,60 €2kann im Einzelfall höher ausfallen
Umzug nach Berlin, vor Ort17,50 € Grundgebühr3zuzüglich weiterer Gebühren
Halterwechsel, Berliner Kennzeichen, vor Ort19,60 € Grundgebühr7neues Kennzeichen auf Wunsch gegen Gebühr
Halterwechsel, auswärtiges Kennzeichen, vor Ort29,90 € Grundgebühr4zuzüglich weiterer Gebühren
Wunschkennzeichen mit Reservierung2,60 € + 10,20 €6bei der Zulassung

Neue Schilder kauft man beim Schilderhersteller; die Behörde stellt keine her2. Lieber erledigen lassen? Bei Zulassungsheld kostet die Ummeldung 120 € mit Ihren bisherigen Kennzeichen und 150 € komplett mit neuen Kennzeichen und Wunschkennzeichen-Reservierung, jeweils mit den amtlichen Gebühren: Auto ummelden lassen · Preise von Zulassungsheld.

Was gilt für Versicherung, Kfz-Steuer und Kennzeichen?

Beim Ummelden nach einem Kauf braucht der neue Halter von seiner Versicherung eine eigene eVB-Nummer, deren Daten zu seinem Ausweis passen; ohne SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer gibt es keine Umschreibung2.

  • Versicherung: Die Halterdaten im Ausweis dürfen nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, der Versicherer erlaubt einen abweichenden Halter2. Bestellen Sie die eVB-Nummer deshalb mit genau den Angaben aus Ihrem Ausweis.
  • Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen, eine Bankverbindung ist Pflicht2 4. Rückstände beim Hauptzollamt verhindern den Vorgang2; erst ein Rückstand unter 5 € steht ihm nicht entgegen8. Behalten Sie nach einem Umzug Ihr Kennzeichen, entfällt das SEPA-Mandat3.
  • Kennzeichen: Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug darf das Kennzeichen mitgehen, auch ein auswärtiges; auf Wunsch wählen Sie ein neues Berliner Kennzeichen2 4.

Käufer oder Verkäufer: Wer ist nach dem Autokauf zuständig?

Umschreiben lässt das Auto der Käufer: Als Erwerber muss er die Umschreibung unverzüglich bei der Zulassungsbehörde seines Wohnorts beantragen. Der Verkäufer muss der Behörde den Verkauf ebenfalls unverzüglich mitteilen, außer der Käufer hat schon umgeschrieben1.

Für den Käufer heißt das: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und den Nachweis der Hauptuntersuchung beim Kauf übergeben lassen, denn ohne diese Papiere geht es nicht2. Was Sie vom Verkäufer sonst noch brauchen, steht auf der Seite Auto ummelden in Berlin.

Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?

Wer die Ummeldung nach Umzug oder Kauf nicht unverzüglich erledigt, verstößt gegen eine Mitteilungspflicht der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; der Bußgeldkatalog sieht dafür einen Regelsatz von 15 € vor9.

Kommt der Halter der Pflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen1. So weit muss es nicht kommen: Mit vollständigen Unterlagen genügt dafür ein Termin oder ein Online-Antrag.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Kfz-Ummeldung in Berlin?

Vor Ort ist alles mit dem Termin erledigt. Online kommen die neuen Papiere laut Behörde innerhalb von sieben Tagen nach dem Antrag per Post2. Über einen Zulassungsdienst hängt es am Schalter für gewerbliche Antragsteller; dort nannte das LABO am 07.10.2026 „derzeit 2 Arbeitstage“10. Mit uns heißt das: Wir holen in der Regel am selben Tag ab und geben Ihre Unterlagen am nächsten Werktag früh bei der Zulassungsstelle ab; die braucht erfahrungsgemäß 2–4 Werktage, und am Tag, an dem Ihre Zulassung fertig ist, bringen wir alles vorbei. Online liefern wir in der Regel noch am selben Tag, wir sind täglich bis 22 Uhr unterwegs. Mehr dazu: Dauer mit Zulassungsdienst je Weg.

Kann ich mein Auto in einem anderen Landkreis ummelden?

Nein. Zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnungen die am Ort der Hauptwohnung5. Wer in Berlin wohnt, meldet in Berlin um; wer aus Berlin in einen anderen Landkreis zieht, meldet das Auto nach dem Umzug dort um1.

Was ist billiger, ab- oder ummelden?

Direkt ummelden ist günstiger. Wer erst abmeldet, zahlt die Abmeldung (online 3,30 €, vor Ort 17,10 €)11 und später die Zulassung des abgemeldeten Fahrzeugs (Grundgebühr 19,60 €)12, braucht dann zwingend ein neues Berliner Kennzeichen2 und damit neue Schilder. Abmelden ist der passende Weg, wenn das Auto vorerst nicht fahren soll: Kosten der Abmeldung.

Muss ich zur Zulassungsstelle in meinem Bezirk?

Nein, eine Zulassungsstelle je Bezirk gibt es in Berlin nicht. Die Kfz-Zulassungsbehörde des LABO hat zwei Standorte: Ferdinand-Schultze-Straße 55 in Lichtenberg und Jüterboger Straße 3 in Friedrichshain-Kreuzberg13. Kommen Sie nur mit bestätigtem Termin, gebucht auf den Namen des Halters14. Mehr dazu: Standorte der Zulassungsstelle.

Wie ändere ich die Bankverbindung für die Kfz-Steuer?

Eine neue Bankverbindung teilen Sie Ihrem zuständigen Hauptzollamt mit, nicht der Zulassungsstelle: online im Zoll-Portal (Dienstleistung „Kraftfahrzeugsteuer“, nach einmaliger Registrierung unter „Bankdaten verwalten“ und „SEPA-Mandat ändern“) oder schriftlich mit amtlichem Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer und IBAN, unterschrieben vom Kontoinhaber. Zahlt künftig eine andere Person die Steuer, reicht das nicht: Dann braucht es ein neues SEPA-Lastschriftmandat, online oder mit dem Formular 03202115.

Quellen und Stand

  1. Mitteilungspflichten „unverzüglich“ bei Änderung der Halterdaten, bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk (neues Kennzeichen oder Weiterführung des bisherigen) und beim Halterwechsel (Veräußerer und Erwerber), Untersagung des Betriebs: § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), abgerufen 08.10.2026
  2. Umschreibung (neun Fälle, sieben Unterlagen, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, Vollmacht, eVB-Daten passend zum Ausweis, Rückstände beim Hauptzollamt oder beim Land Berlin, Kennzeichenmitnahme, neues Berliner Kennzeichen bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen, Gebühren 19,60 € mindestens vor Ort und 12,20 € online, Online-Voraussetzungen und Ausnahmen, entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I, Zustellung innerhalb von sieben Tagen, Schilder keine Leistung der Behörde): service.berlin.de, Dienstleistung 329036, abgerufen 08.10.2026
  3. Ummelden nach einem Umzug nach Berlin (Hauptwohnsitz, Kennzeichen behalten oder Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl, Adressänderung bei Umzug innerhalb Berlins, Unterlagen, SEPA-Mandat und alte Schilder entfallen bei Beibehaltung, Grundgebühr 17,50 €, online seit 01.10.2019): service.berlin.de, Dienstleistung 120918, abgerufen 08.10.2026
  4. Auswärtiges Kennzeichen mit Halterwechsel (bisherige Schilder, Bankverbindung, SEPA-Lastschriftverfahren, Kennzeichen beibehalten möglich, Grundgebühr 29,90 €): service.berlin.de, Dienstleistung 120914, abgerufen 08.10.2026
  5. Zuständigkeit am Wohnort bzw. am Ort der Hauptwohnung: § 75 FZV, abgerufen 08.10.2026
  6. Wunschkennzeichen (Gebühren 2,60 € und 10,20 €, Muster für Pkw und Motorräder): service.berlin.de, Dienstleistung 121484, abgerufen 08.10.2026
  7. Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter (Kennzeichenschilder bei Umkennzeichnung, neue Kennzeichen wahlweise gegen Gebühr, Grundgebühr 19,60 €): service.berlin.de, Dienstleistung 120906, abgerufen 08.10.2026
  8. Keine Zulassung bei Kfz-Steuerrückständen ab 5 €, schriftliches Einverständnis bei Beauftragung Dritter: § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz, abgerufen 08.10.2026
  9. Verstoß gegen die Mitteilungspflicht bei Wohnsitzänderung, Veräußerung oder Erwerb, Regelsatz 15 €: Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, laufende Nummer 180, abgerufen 08.10.2026
  10. Bearbeitungsstand am Schalter für Zulassungsdienste, Stand 07.10.2026 („derzeit 2 Arbeitstage“): Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Kfz-Zulassung, abgerufen 08.10.2026
  11. Abmeldung (Außerbetriebsetzung) 17,10 € vor Ort und 3,30 € online: service.berlin.de, Dienstleistung 120877, abgerufen 08.10.2026
  12. Abgemeldetes Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter, Grundgebühr 19,60 €: service.berlin.de, Dienstleistung 324169, abgerufen 08.10.2026
  13. Standorte Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg: LABO, Persönliche Voraussetzungen, abgerufen 08.10.2026
  14. Termin nur mit Bestätigung und auf den Namen des Halters: LABO, Aktuelle Regelungen der Kfz-Zulassungsbehörde, abgerufen 08.10.2026
  15. Änderung der Bankverbindung für die Kfz-Steuer (Zoll-Portal „Bankdaten verwalten“ > „SEPA-Mandat ändern“, schriftliche Mitteilung mit Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer und IBAN, vom Kontoinhaber unterschrieben, neues SEPA-Mandat bei Wechsel des Zahlers, Formular 032021): Zoll, Zahlung der Kfz-Steuer, abgerufen 08.10.2026

Amtliche Angaben geprüft am 08.10.2026. Preise und Leistungen von Zulassungsheld: Angaben von Zulassungsheld, Stand 07.10.2026. Zulassungsheld ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsbehörde; die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
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