Überführungskennzeichen in Berlin: welches passt, was es kostet

Hinter dem Wort Überführungskennzeichen stecken drei Kennzeichenarten, und jede kostet bei der Behörde etwas anderes. Für eine einzelne Überführung innerhalb Deutschlands bekommen Sie in Berlin ein Kurzzeitkennzeichen, höchstens 6 Tage gültig, ab 13,70 €1. Geht das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen ab 33,20 €2. Rote Kennzeichen mit „06“ bekommen nur Kfz-Betriebe3. Lieber erledigen lassen? Bei Zulassungsheld bekommen Sie das Kurzzeitkennzeichen ab dem nächsten Werktag, 120 € komplett mit Gebühr und Schildern: Kurzzeitkennzeichen beantragen lassen.

Unsicher, welches Kennzeichen Sie brauchen? Telefon und WhatsApp täglich 9–22 Uhr.

Comicfigur Zulassungsheld zeigt im Hinterhof auf sechs Kennzeichen an einer Wand, darunter Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen
Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen tragen ein Ablaufdatum auf dem Schild.

Welches Überführungskennzeichen passt zu Ihrer Fahrt?

Welches Überführungskennzeichen Sie brauchen, hängt vom Ziel der Fahrt ab: innerhalb Deutschlands das Kurzzeitkennzeichen, für den Export das Ausfuhrkennzeichen, für die laufende Arbeit eines Kfz-Betriebs das rote Kennzeichen1 3 2. Wer für die Überführung eines Autos nach einer „Tageszulassung“ sucht, meint meist das Kurzzeitkennzeichen: Es gilt höchstens 6 Tage ab dem Tag des Antrags1.

Drei Kennzeichen für Überführungen in Berlin, Stand 08.10.2026
KennzeichenWofürWer es bekommtWie langeGebühr der Behörde
KurzzeitkennzeichenProbe- und Überführungsfahrten mit einem bestimmten Fahrzeug, nur innerhalb Deutschlands1Privatpersonen wie Firmen, je Antrag für ein Fahrzeug1höchstens 6 Tage ab dem Tag des Antrags1ab 13,70 €1
AusfuhrkennzeichenFahrzeug zum Verbleib ins Ausland bringen2wer das Fahrzeug ins Ausland bringt215 Tage bis 1 Jahr, je nach Versicherung24ab 33,20 €2
Rotes Kennzeichenwiederkehrende Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit wechselnden Fahrzeugen, nur innerhalb Deutschlands35nur zuverlässige Kfz-Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler3befristet oder widerruflich zugeteilt3ab 51,00 €5

Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung?

Für Fahrten innerhalb Deutschlands ist das passende Überführungskennzeichen das Kurzzeitkennzeichen: Sie beantragen es bei der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz oder dort, wo das Fahrzeug steht, und fragen in Berlin den Termin online über ein Kontaktformular des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) an1. Es gilt nur für das Fahrzeug, das im Antrag steht, und höchstens 6 Tage ab dem Tag des Antrags; im Voraus zuteilen lässt es sich nicht1.

Diese Unterlagen verlangt die Berliner Behörde1:

  • den Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (Formular des LABO)6
  • Ihren Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • eines dieser Fahrzeugpapiere im Original: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II), Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Einzelgenehmigung
  • den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • eine Vollmacht mit den Ausweisen beider Personen, wenn jemand anderes den Antrag stellt

Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen oder läuft sie vor dem Ende der 6 Tage ab, darf das Fahrzeug ohne Nachweis der neuen Hauptuntersuchung nur zu einer Untersuchungsstelle fahren: im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk, und zurück zum Standort7 1. Stellt die Hauptuntersuchung Mängel fest, sind im selben Gebiet auch Fahrten zur Reparatur erlaubt, außer das Fahrzeug gilt als verkehrsunsicher7. Für eine Überführung heißt das: Weiter darf das Fahrzeug erst fahren, wenn die Hauptuntersuchung nachgewiesen ist7. Nach dem Ablaufdatum auf dem Schild darf das Fahrzeug damit nicht mehr fahren7.

Unterschreiben Sie Antrag und Vollmacht so wie auf Ihrem Ausweis: Eine abweichende Unterschrift ist nach unserer Erfahrung einer der häufigsten Gründe, warum die Behörde ablehnt. Was eine Vollmacht für den Antrag braucht: Vollmacht beim Kurzzeitkennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen: Was gilt, wenn das Fahrzeug ins Ausland geht?

Geht das Fahrzeug ins Ausland und bleibt dort, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen; die Behörde nennt es auch Zollkennzeichen. Eine Abmeldung vorher ist nicht mehr nötig2.

Die Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen gilt so lange wie die nachgewiesene Haftpflichtversicherung, höchstens ein Jahr; die nächste Hauptuntersuchung muss nach diesem Ablaufdatum liegen, sonst ist sie vorher fällig4. In Berlin bearbeitet die Zulassungsbehörde in Lichtenberg die Ausfuhrkennzeichen, mit Termin über ein Kontaktformular2. Mehr dazu: Ausfuhrkennzeichen in Berlin.

Mitbringen müssen Sie unter anderem Ihren gültigen Ausweis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, den Nachweis der Hauptuntersuchung und die Versicherungsbestätigung für die Ausfuhr, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)2.

Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?

Das rote Kennzeichen mit „06“ bekommen nur zuverlässige Kfz-Hersteller, Kfz-Teilehersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler, und zwar für wiederkehrende Fahrten im Betrieb, auch mit wechselnden Fahrzeugen3. Privatleute bekommen es nicht; für sie ist das Kurzzeitkennzeichen der Weg.

Zu jedem roten Kennzeichen gehört ein Fahrzeugscheinheft mit einer eigenen Seite je Fahrzeug, und der Betrieb zeichnet jede Fahrt mit Kennzeichen, Datum, Beginn und Ende auf3. In Berlin ist dafür die Zulassungsbehörde in Friedrichshain-Kreuzberg zuständig, mit Termin über ein Kontaktformular; gefahren werden darf nur innerhalb Deutschlands5. Für Autohäuser und Werkstätten: rote Kennzeichen für Händler und Werkstätten.

Was kostet ein Überführungskennzeichen, auch für einen Tag?

Wie teuer ein Überführungskennzeichen ist, hängt von der Art ab: Bei der Berliner Zulassungsbehörde kostet ein Kurzzeitkennzeichen im günstigsten Fall 13,70 €, ein Ausfuhrkennzeichen ab 33,20 € und ein rotes Kennzeichen ab 51,00 €1 2 5. Dazu kommen die Schilder und, beim Kurzzeit- und beim Ausfuhrkennzeichen, die Versicherung.

Was ein Überführungskennzeichen für 1 Tag kostet, nennt die Berliner Behörde nicht, auch nicht beim roten Kennzeichen: Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu 6 Tage, das rote Kennzeichen wird Betrieben zur wiederkehrenden Nutzung zugeteilt1 3 5. Eine echte Tageszulassung ist etwas anderes: Seit dem 01.09.2023 kann ein Fahrzeug in Berlin für nur einen Tag erstmals zugelassen werden und gilt mit Ablauf dieses Tages als außer Betrieb gesetzt8; für Autohäuser übernehmen wir das: Tageszulassung für Autohäuser.

Lieber erledigen lassen? Bei Zulassungsheld kostet das Kurzzeitkennzeichen 120 € komplett, mit der eVB für Kurzzeitkennzeichen, amtlicher Gebühr und beiden Kennzeichen, die wir selbst prägen. Wir bringen es Ihnen in Berlin und bis 25 km ab der Stadtgrenze an die Haustür und beantragen es am Tag der Übergabe, so geht Ihnen keiner der 6 Tage verloren. Beauftragen Sie uns von Montag bis Mittwoch, bekommen Sie es am nächsten Werktag; freitags gibt es über uns keine Kurzzeitkennzeichen, deshalb kommen Aufträge von Donnerstag und Freitag am Montag, Aufträge vom Wochenende am Dienstag. Kurzzeitkennzeichen in Berlin beantragen lassen

Auch den Termin für ein Ausfuhrkennzeichen in Lichtenberg übernehmen wir: 130 € mit beiden Schildern, mit Ausfuhrversicherung für 30 Tage 240 €. Muss das Fahrzeug vorgeführt werden, bringen Sie es selbst nach Lichtenberg; die Kfz-Steuer kommt hinzu. Rote Kennzeichen für Händler und Werkstätten beantragen wir ab 140 €, mit Antrag, amtlicher Gebühr und zwei Schildern.

Häufige Fragen

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. In Berlin wird das Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebiets vergeben1. Soll das Fahrzeug ins Ausland und dort bleiben, ist das Ausfuhrkennzeichen der richtige Weg2.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen schon für nächste Woche beantragen?

Nein. Eine Zuteilung in die Zukunft ist in Berlin nicht möglich; die höchstens 6 Tage zählen ab dem Tag des Antrags1. Planen Sie den Antrag deshalb kurz vor der Fahrt.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen mehrere Autos überführen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen wird für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben1. Für wechselnde Fahrzeuge gibt es nur das rote Kennzeichen, und das bekommen ausschließlich Kfz-Betriebe3.

Wo bekomme ich ein Überführungskennzeichen in Berlin?

Bei der Berliner Zulassungsbehörde, jeweils mit Termin über ein Kontaktformular: das Kurzzeitkennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs1, das Ausfuhrkennzeichen in Lichtenberg2 und das rote Kennzeichen in Friedrichshain-Kreuzberg5. Wo die Standorte liegen: Standorte der Zulassungsstelle.

Quellen und Stand

  1. Kurzzeitkennzeichen: „ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug“, Zuteilungszeitraum höchstens 6 Tage ab dem Tag der Antragstellung, keine Zuteilung in die Zukunft, Unterlagen, Vollmacht, Fahrten ohne gültige HU nur zur Untersuchungsstelle, Zuständigkeit am Wohn- oder Betriebssitz oder am Fahrzeugstandort, Termin über Kontaktformular, Gebühr „im günstigsten Fall 13,70 EUR“: service.berlin.de, Dienstleistung 121479, abgerufen 08.10.2026
  2. Ausfuhrkennzeichen: „Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen.“, Gültigkeit 15 Tage bis 1 Jahr je nach Versicherungsvertrag und Einzelfallentscheidung, keine vorherige Außerbetriebsetzung nötig, Bearbeitung in Lichtenberg mit Termin über Kontaktformular, Gebühr „im günstigsten Fall 33,20 EUR“: service.berlin.de, Dienstleistung 121476, abgerufen 08.10.2026
  3. Rote Kennzeichen für zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstätten und -händler zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, befristet oder widerruflich, Fahrzeugscheinheft und Aufzeichnungen: § 41 FZV, abgerufen 08.10.2026
  4. Ausfuhrkennzeichen: Befristung auf die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens ein Jahr, Hauptuntersuchung nach dem Ablaufdatum: § 45 FZV, abgerufen 08.10.2026
  5. Rotes Kennzeichen in Berlin: Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten „jedoch nur innerhalb Deutschlands“, Standort Friedrichshain-Kreuzberg, Termin über Kontaktformular, Gebühr „im günstigsten Fall 51,00 EUR“: service.berlin.de, Dienstleistung 326131, abgerufen 08.10.2026
  6. „Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten“: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Formulare, abgerufen 08.10.2026
  7. Kurzzeitkennzeichen: Voraussetzungen, Ablaufdatum „bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages“, Fahrten zur Hauptuntersuchung im Bezirk der zuständigen Zulassungsbehörde oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück, Fahrten zur Reparatur festgestellter Mängel: § 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), abgerufen 08.10.2026
  8. Tageszulassung als Erstzulassung seit 01.09.2023, Außerbetriebsetzung mit Ablauf des Tages: service.berlin.de, Dienstleistung 350736, abgerufen 08.10.2026

Zeiten und Preise von Zulassungsheld für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (nächster Werktag, volle Gültigkeit): Angaben von Zulassungsheld, Stand 07.10.2026. Zulassungsheld ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde; die amtlichen Angaben oben geben die genannten Quellen in eigenen Worten wieder.
So entstehen unsere Angaben: Preise, Zeiten und Abläufe nennt Zulassungsheld selbst; Zeitangaben und Praxishinweise „nach unserer Erfahrung“ beruhen auf unserer Erfahrung, nicht auf Angaben der Behörde. Gebühren, Fristen und Regeln der Behörde stehen auf dieser Seite nur mit Quelle und Abrufdatum. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an kontakt@zulassungsheld-berlin.de oder per WhatsApp; wir prüfen den Hinweis, korrigieren die Seite und setzen den Stand neu.
Zulassungsheld (Seitenstand ): über 5 Jahre Erfahrung in der Kfz-Zulassung, nach Angabe des Inhabers etwa 60 bis 100 Vorgänge im Monat (Stand 07.10.2026), selbstständig seit 2025 · Wie Zulassungsheld arbeitet und Angaben belegt

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