E-Kennzeichen in Berlin: wer es bekommt und was es bringt
Ein E-Kennzeichen bekommen in Berlin auf Antrag reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride mit höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 40 km elektrischer Reichweite1. Nachträglich kostet es mindestens 31,80 € plus Schilder1. Vorrechte gibt es in Berlin kaum, aber mit E-Kennzeichen brauchen Sie keine Umweltplakette1. Lieber erledigen lassen? Bei der Anmeldung über Zulassungsheld beantragen wir das E gleich mit: E-Kennzeichen mit der Anmeldung.
- Amtliche Angaben geprüft am 08.10.2026 · Quellen und Stand
- Zulassungsheld, privater Zulassungsdienst und keine Behörde · Wer hinter Zulassungsheld steht
Ob Ihr Fahrzeug ein E bekommt, sehen wir am Fahrzeugbrief. Telefon und WhatsApp täglich 9–22 Uhr.

Welche Elektroautos und Plug-in-Hybride bekommen ein E-Kennzeichen?
Ein E-Kennzeichen bekommen Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG): reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybride, Letztere nur unter einer Bedingung2 3.
| Antrieb | Bedingung |
|---|---|
| reines Elektroauto (Batterie) | Energiewandler nur elektrische Maschinen, Akku von außen aufladbar2 |
| Brennstoffzellenfahrzeug | Antrieb nur aus Brennstoffzellen und mindestens einem Elektromotor2 |
| Plug-in-Hybrid (von außen aufladbar) | höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 40 km rein elektrische Reichweite, laut Übereinstimmungsbescheinigung (COC)31 |
| Hybrid ohne Stecker | kein E-Kennzeichen, weil nicht von außen aufladbar2 |
In Berlin gilt das für die Fahrzeugklassen M1 (Pkw), N1 und N2 bis 4.250 kg sowie für Krafträder und leichte Kraftfahrzeuge der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e. Nicht möglich ist das E bei Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und roten Händlerkennzeichen1.
Fehlen in der Übereinstimmungsbescheinigung die nötigen Angaben, reicht eine Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten nach § 21 StVZO. Das betrifft vor allem Plug-in-Hybride, die bis 2011 zugelassen wurden: Sie sind als gewöhnliche Hybride eingetragen, weil es eigene Kraftstoffschlüssel für Plug-in-Hybride erst seit 2012 gibt1. Ob Ihr Plug-in-Hybrid die Grenze schafft, steht in der Übereinstimmungsbescheinigung: bei Prüfung nach NEFZ unter Ziffer 49.1 und 49.2, nach WLTP unter Ziffer 49.4 (CO₂-Wert kombiniert) und 49.5.2 (elektrische Reichweite)1.
Was bringt das E-Kennzeichen in Berlin?
In Berlin bringt das E wenig: Laut Behörde gibt es für das Land Berlin keine Vorrechte, außer auf eigens geschaffenen Parkplätzen mit Ladestationen1.
Spürbar ist ein anderer Punkt: Elektroautos und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen sind in Berlin durch eine Allgemeinverfügung von der Plakettenpflicht befreit1. Sie brauchen für die Umweltzone also keine Umweltplakette.
Das Gesetz lässt mehr zu: Möglich sind Vorrechte beim Parken, bei den Parkgebühren, auf besonderen Verkehrsflächen und bei Zufahrtsbeschränkungen3. Solche Vorrechte gelten aber nur, wo die Straßenverkehrsbehörde sie ausdrücklich angeordnet hat1. Achten Sie deshalb auf die Schilder vor Ort.
Bis wann gilt das Elektromobilitätsgesetz?
Nach seinem heutigen Wortlaut gilt das Elektromobilitätsgesetz, das die Vorrechte für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen regelt, bis zum Ablauf des 31.12.20264.
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 einen Entwurf beschlossen, der das Gesetz bis Ende 2035 verlängern soll. Danach soll man an öffentlichen Ladepunkten während des Ladens auch ohne E-Kennzeichen parken dürfen5. Seit dem 10.09.2026 liegt der Gesetzentwurf dem Bundestag vor (Drucksache 21/7872)6. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz: Am 08.10.2026 steht im Gesetzestext weiterhin das Ende 20264. Wir passen diese Seite an, sobald sich das ändert.
Wie bekomme ich das E auf mein Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen beantragen Sie gleich bei der Zulassung oder nachträglich als Änderung des Kennzeichens bei der Berliner Zulassungsbehörde1. Die Zulassung mit E geht auch online7; für den nachträglichen Wechsel buchen Sie einen Termin1.
Für den nachträglichen Wechsel verlangt die Behörde1:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), in der Antrieb, Kraftstoff, CO₂-Wert und elektrische Reichweite stehen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die bisherigen Kennzeichenschilder
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, oder eine amtlich beglaubigte Kopie
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- den Antrag auf Änderung des Kennzeichens (Formular des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, LABO)8
- eVB-Nummer, nur wenn zugleich auf einen neuen Halter zugelassen wird
- Vollmacht mit den Ausweisen beider Personen, wenn jemand anderes den Antrag stellt
- bei Firmen und Vereinen der Registerauszug
Unterschreiben Sie Antrag und Vollmacht so wie auf Ihrem Ausweis: Eine abweichende Unterschrift ist nach unserer Erfahrung einer der häufigsten Gründe, warum die Behörde ablehnt. Was in eine Vollmacht gehört: Vollmacht für die Zulassungsbehörde. Wie die Zulassung online abläuft: Kfz-Zulassung online: Voraussetzungen und Ablauf.
Was kostet ein E-Nummernschild?
Nachträglich kostet das E-Kennzeichen in Berlin im günstigsten Fall 31,80 €, wenn das Fahrzeug schon zugelassen ist und keine neue Zulassung damit verbunden ist; im Einzelfall kann die Gebühr höher ausfallen1.
Die neuen Schilder mit dem E kommen hinzu: Die Zulassungsbehörde prägt keine und gibt über deren Kosten keine Auskunft1. Lieber erledigen lassen? Bei der Anmeldung über Zulassungsheld beantragen wir das E gleich mit: E-Kennzeichen mit der Anmeldung beantragen lassen. Die Schilder prägen wir im eigenen Laden in Wittenau: Kennzeichen prägen in Berlin. Den nachträglichen Wechsel übernehmen wir auch: Anhand der Fotos, die Sie uns vorher per WhatsApp schicken, prüfen wir, ob alle Angaben für das E da sind, damit am Schalter nichts fehlt. Dann holen wir ab, was die Behörde verlangt, geben es am nächsten Werktag früh bei der Zulassungsstelle ab und bringen Papiere und die neuen Schilder mit dem E am Tag vorbei, an dem der Vorgang fertig ist; die Zulassungsstelle braucht erfahrungsgemäß 2–4 Werktage. Den Festpreis nennen wir Ihnen vorab per WhatsApp, bevor wir beginnen.
Häufige Fragen
Bekommt ein Hybrid ohne Stecker ein E-Kennzeichen?
Muss ich für mein Elektroauto ein E-Kennzeichen nehmen?
Bekommt ein Elektro-Motorrad ein E-Kennzeichen?
Kann ich ein E-Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren?
Ja. Sie reservieren Ihre Wunschkombination wie jedes Wunschkennzeichen; das E kommt bei der Zuteilung als Zusatz hinter die Nummer9. Planen Sie es mit ein: In Berlin zählt das E zu den höchstens 8 Zeichen samt „B“10. Wie die Reservierung funktioniert: Wunschkennzeichen vorab reservieren.
Spart ein E-Kennzeichen Kfz-Steuer?
Nicht das Kennzeichen: Steuerfrei sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb11. Wird ein solches Fahrzeug vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 erstmals zugelassen, ist es zehn Jahre ab diesem Tag befreit, längstens bis 31.12.203512. Ein E-Kennzeichen setzt das Gesetz dafür nicht voraus; Plug-in-Hybride bekommen zwar das E, fallen aber nicht unter diese Befreiung.
Quellen und Stand
- Elektrokennzeichen beantragen: berechtigte Fahrzeuge und Fahrzeugklassen, Bedingungen für Plug-in-Hybride laut Übereinstimmungsbescheinigung, Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach § 21 StVZO, „Für das Land Berlin gibt es keinerlei Privilegierungen, bis auf gesondert geschaffene Parkplätze mit Ladestationen.“, Befreiung von der Plakettenpflicht durch Berliner Allgemeinverfügung, Vorrechte nur bei Regelung der Straßenverkehrsbehörden, kein E bei Ausfuhr-, Kurzzeit- und roten Händlerkennzeichen, Unterlagen, Gebühr „im günstigsten Fall 31,80 EUR“, Schilder keine Leistung der Behörde, Beispiel B AB 4999E, Ziffern der Übereinstimmungsbescheinigung: service.berlin.de, Dienstleistung 327084, abgerufen 08.10.2026
- Begriffe reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug: § 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG), abgerufen 08.10.2026
- Bevorrechtigungen beim Parken, bei Parkgebühren, auf besonderen Verkehrsflächen und bei Zufahrtbeschränkungen; Plug-in-Hybride nur mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 40 km elektrischer Reichweite: § 3 EmoG, abgerufen 08.10.2026
- „Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.“: § 8 Abs. 2 EmoG, abgerufen 08.10.2026
- Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 über den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes, Verlängerung bis Ende 2035, Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladens künftig ohne E-Kennzeichen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 29.07.2026, abgerufen 08.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes, Drucksache 21/7872, Verlängerung einzelner Vorrechte bis 31.12.2035: Deutscher Bundestag, Kurzmeldung (hib 700/2026) vom 10.09.2026, abgerufen 08.10.2026
- Online-Zulassung auch für Fahrzeuge mit Oldtimer-, Saison- und Elektrokennzeichen: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Neuigkeiten zur Online-Zulassung (Stand der Seite 31.10.2023), abgerufen 08.10.2026
- „Antrag auf Änderung des Kennzeichens (Oldtimerkennzeichen, Elektrokennzeichen, Saisonkennzeichen)“: LABO, Formulare, abgerufen 08.10.2026
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Antrag, Buchstabe „E“ hinter der Erkennungsnummer: § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), abgerufen 08.10.2026
- Höchstens acht Zeichen einschließlich „B“ und „E“ nach der Erkennungsnummer: service.berlin.de, Dienstleistung 121484, abgerufen 08.10.2026
- Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes: Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren: § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz, abgerufen 08.10.2026
- Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 für zehn Jahre, längstens bis 31. Dezember 2035: § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz, abgerufen 08.10.2026
Angaben zu Zulassungsheld (Antrag bei der Anmeldung, Prägung im Laden, Festpreis vorab): Angaben von Zulassungsheld, Stand 07.10.2026. Zulassungsheld ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde; die amtlichen Angaben oben geben die genannten Quellen in eigenen Worten wieder.
So entstehen unsere Angaben: Preise, Zeiten und Abläufe nennt Zulassungsheld selbst; Zeitangaben und Praxishinweise „nach unserer Erfahrung“ beruhen auf unserer Erfahrung, nicht auf Angaben der Behörde. Gebühren, Fristen und Regeln der Behörde stehen auf dieser Seite nur mit Quelle und Abrufdatum. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an kontakt@zulassungsheld-berlin.de oder per WhatsApp; wir prüfen den Hinweis, korrigieren die Seite und setzen den Stand neu.
Zulassungsheld (Seitenstand ): über 5 Jahre Erfahrung in der Kfz-Zulassung, nach Angabe des Inhabers etwa 60 bis 100 Vorgänge im Monat (Stand 07.10.2026), selbstständig seit 2025 · Wie Zulassungsheld arbeitet und Angaben belegt
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