Ein Kurzzeitkennzeichen wird benötigt, wenn ein Fahrzeug für Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands verwendet werden soll. Dieses Kennzeichen ist ausschließlich für ein bestimmtes Fahrzeug gültig und darf nur im Bundesgebiet genutzt werden.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal fünf Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung für die Zukunft ist nicht möglich. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
Unser Zulassungsdienst Berlin übernimmt für Sie die komplette Beantragung und Abwicklung des Kurzzeitkennzeichens. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, kümmern uns um die notwendige Versicherung (eVB) und reichen alle Dokumente direkt bei der Zulassungsstelle ein. So sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Wege.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II / COC / Einzelgenehmigung im Original
- Ausgefüllter Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht inkl. Personaldokument des Vollmachtgebers (bei Beauftragung)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (Original oder beglaubigte Kopie)
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug (Original oder beglaubigte Kopie)
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen samt Unterlagen und können das Fahrzeug sofort nutzen. Unser Service ist schnell, zuverlässig und unkompliziert, damit Sie ohne Verzögerung starten können.
Bitte schreiben Sie hier, was wir für Sie tun können!
Unsere aktuellen Preise.

