Ein Ausfuhrkennzeichen – früher als Zollkennzeichen bezeichnet – wird benötigt, wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren und es dafür auf öffentlichen Straßen bewegen möchten. Diese spezielle Zulassung ist befristet und ermöglicht den legalen Export Ihres Fahrzeugs aus Deutschland in ein anderes Land.

Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt maximal ein Jahr. Voraussetzung ist, dass die Hauptuntersuchung (HU) für diesen Zeitraum gültig ist. Nach Ablauf darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Unser erfahrenes Team vom Zulassungsdienst Berlin übernimmt für Sie alle notwendigen Behördengänge und sorgt dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf, von der Dokumentenkontrolle bis zur Aushändigung des Kennzeichens, damit Ihr Export reibungslos funktioniert.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsantrag (Zoll)
  • SEPA-Lastschriftmandat und BIC
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung für die Ausfuhr (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorführung des Fahrzeuges
  • Kaufvertrag

Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihr Ausfuhrkennzeichen inklusive aller Dokumente zur sofortigen Nutzung. Unser Service ist schnell, zuverlässig und transparent, damit Sie Ihr Fahrzeug ohne Verzögerung exportieren können.

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